Einladung zur Jahreshauptversammlung mit Sportlerehrung und Helferessen

Verein

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Februar 17, 2017

Einladung zur Jahreshauptversammlung mit Sportlerehrung und Helferessen

 

Hiermit möchten wir Sie/Euch recht herzlich zur diesjährigen Hauptversammlung der SG Poseidon Eppelheim am

Sonntag, 12. März 2017 um 11.00 Uhr

Belcanto

Schulstraße 6, 69214 Eppelheim

einladen.

Der offizielle Teil der Sitzung endet mit einem gemeinsamen Mittagsbuffet, zu dem wir Euch/Sie herzlich einladen.

Ab ca. 13.30 Uhr werden im Rahmen eines bunten Programms die erfolgreichen Sportler des Jahres 2016 ausgezeichnet.

Zur besseren Planung bitten wir Euch/Sie sich während der Geschäftszimmerzeiten Montag oder Dienstag 16.00 – 18.00) oder bei info@sgposeidon.de mit Anzahl der teilnehmenden Personen bis Ende Februar 2017 anzumelden.

 

Tagesordnung:

Punkt 1: Begrüßung durch den Vorstand

Punkt 2: Feststellung der satzungsgemäßen Einladung zur Hauptversammlung

Punkt 3: Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Jahr 2016

Punkt 4: Bericht des Kassenwarts und Voranschlag für das laufende Kalenderjahr 2017

Punkt 5: Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassenwartes

Punkt 6: Entlastung des Vorstandes

Punkt 7: Neuwahlen des Ressortleitung Schwimmschule und des Kassenprüfers

Punkt 8: Antrag auf Satzungsänderung

Punkt 9: Anpassung der Beitragsordnung

Punkt 10: Anträge und Verschiedenes

 

Ergänzungen zur Tagesordnung sowie Anträge können bis zum 5. März 2016 bei Christian Kögel, Justus-von-Liebig-Straße 7, 69214 Eppelheim oder unter vorstand@sgposeidon.de in schriftlicher Form abgegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Der Vorstand

Änderung der Satzung:

§ 2 Abs. 3:

alt:
Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
neu:
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden."

§ 11 "Auflösung" Abs. 2:

alt:
Die Liquidatoren haben nach Begleichung der Verbindlichkeiten das Vermögen des Vereins der Gemeinde Eppelheim zur Verfügung zu stellen, die es für einen gemeinnützigen Zweck verwenden muss.

neu:
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Eppelheim,  die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat."

neu:
Ergänzung: § 7 Befugnisse des Vorstandes

(5) Vorstandsmitgliedern und sonstigen gewählten Funktionsträgern kann im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine Vergütung nach §3 Nr. 26a EStG gewährt werden. Die Entscheidung darüber trifft der gesamte Vorstand


§ 3 Nr. 26a

Steuerfrei sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 720 € (vom 1.1.2007 – 31.12.2012: 500 €) im Jahr. Die Steuerbefreiung ist ausgeschlossen, wenn für die Einnahmen aus der Tätigkeit – ganz oder teilweise – eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 oder 26 gewährt wird. Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;