§ 1
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Die Beitrags- und Finanzordnung regelt die Pflicht der Vereinsmitglieder zur Entrichtung barer Leistungen (Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren) an den Verein. Für Mitglieder sind Helferstunden gemäß Helferstundeninformation zu leisten.
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§ 2
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Die zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins notwendigen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Sammlungen und Spenden aufgebracht. Die Höhe der Beiträge und Aufnahmegebühren wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Ehrenmitglieder sind von Beitragszahlungen befreit.
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§ 3
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Der Grundbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der in zwei Teilbeträgen – zum Ende des ersten Quartals und Ende des dritten Quartals – durch Einzugsermächtigung per Lastschrifteinzug zu entrichten ist. Zusätzliche Gebühren wie sie in Paragraph §7 aufgeführt sind, werden wie folgt fällig: Lizenzbeiträge zum Ende des ersten Quartals, Wettkampfkostenbeteiligung zum Ende des dritten Quartals.
Rückbelastungen von Einzugsbeträgen, die aufgrund von Änderungen der Kontonummer des Mitgliedes oder Wechsel des Geldinstitutes ohne Unterrichtung des Vereins, sowie bei Unterdeckung des Kontos entstehen, werden zusätzlich zum fälligen Mitgliedsbeitrag erhoben.
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Bei Eintritt in den Verein während des 1. Kalenderhalbjahres ist der volle Jahresbeitrag, während des 2. Kalenderhalbjahres ist der halbe Jahresbeitrag für das laufende Jahr zu zahlen.
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Für Mitglieder, die wegen Teilnahmen an Schwimmwettkämpfen, Triathlonwettkämpfen oder Radsportwettkämpfen jeder Art dem Verein beitreten und einen Startpass über die SG POSEIDON EPPELHEIM e.V. beim zuständigen Schwimm-, Triathlon- bzw. Radsport-Landesverband beziehen, wird ein gesonderter Beitrag erhoben (siehe §7, Ziffer 2). Mitglieder, die in mehreren Verbänden angemeldet sind, zahlen einen weiteren Aufschlag von 15,00 Euro für die 2. und 3. Lizenz aufgrund der anfallenden Verbandsumlagen.
Dient die Mitgliedschaft nur dem Erwerb einer Wettkampflizenz und es wird nachweislich (jährlich vom Mitglied neu vorzulegen) an keinem sonstigen Vereinsangebot teilgenommen, ist eine Lizenzgebühr im Grundbeitrag enthalten und Helferstunden sind nicht zu entrichten. Dies gilt nicht für Familienmitgliedschaften.
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Neue Sportler können – vor Antrag auf Aufnahme in den Verein – 2 Wochen unentgeltlich an den Trainingsaktivitäten teilnehmen.
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Eine Mitgliedschaft auf Zeit – z. B. für Abiturienten oder Studenten – ist möglich. Grund und Dauer der Befristung müssen auf dem Aufnahmeantrag vermerkt sein. Der anfallende Beitrag wird analog der Regelung für unbefristete Mitgliedschaft gemäß dieser Beitragsordnung (§3, Ziff.1, 2) in jedem Kalenderjahr der Vereinszugehörigkeit berechnet.
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Die Mitgliedschaft kann laut Vereinssatzung nur gegenüber dem Vorstand mit einer 3-Monats-Frist (30. September) schriftlich zum 31. Dezember eines Jahres gekündigt werden. Hierfür ist der Mitgliedsausweis zum Jahresende abzugeben.
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§ 4
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Der erweiterte Vorstand kann auf Antrag teilweise oder gänzlich den Beitrag aussetzen.
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§ 5
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Die Aufnahmegebühren betragen 15,00 Euro je Aufnahmeantrag und sind mit Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages fällig.
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§ 6
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Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren sind Bringschulden und jeweils im Voraus zu entrichten.
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§ 7
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Grundbeitrag
a) Kinder/Jugendliche und Erwachsene: 90€
b) Passive Mitgliedschaft oder Senioren ab 60 Jahre: 45€
c) Familien mit allen im Haushalt lebenden Kindern: 180€
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Zusätzliche Leistungen
d) Startpass in der Sparte Schwimmen oder Radsport. 30€
Startpass in der Sparte Triathlon. 50€
e) Startpass entsprechend d) und zusätzlich 2. Startpass in weiterer Sportart. 70€
f) Startpass für alle drei Sportbereiche: 80€
:g) Wettkampfkostenbeteiligung für Schwimmer
– Nachwuchswettkampfgruppen: 25€
– Wettkampfgruppe 1 und 2: 50€
– Top Team: 75€
Die zusätzlichen Leistungen richten sich nach den Kosten für die jeweiligen Startpassgebühren der Verbände und werden gegebenfalls durch Vorstandsbeschluss angepasst.Der maximale Familienbeitrag beträgt 240,00 Euro. Dies entspricht zwei zusätzlichen Lizenzen. Für weitere Lizenzen fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die Wettkampfkostenbeteiligung ist hiervon jedoch ausgeschlossen
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