Seit 2007 sind durch die Vereinsmitglieder Helferstunden zu leisten. Diese Regelung gilt für alle am Vereinsangebot teilnehmenden Mitglieder (ausgenommen sind Ehrenmitglieder und Senioren sowie Neueintritte im ersten Beitragsjahr). Dabei wird folgendermaßen unterschieden:
Die Helferstunden können durch ehrenamtliche Mithilfe bei vereinseigenen Veranstaltungen (z.B. Kuchenverkauf, Helfen beim Auf- bzw. Abbau), durch Kuchen- und/oder Salatspenden (1 Kuchen oder Salat entspricht 1 Stunde) oder durch Kampfrichtertätigkeit geleistet werden. Dabei können die Stunden auch von Eltern oder Geschwistern erbracht werden. Maximal sollten aber nur 2 Helferstunden pro Mitglied bzw. 4 Helferstunden pro Familie durch Kuchen- und/oder Salatspenden erbracht werden.
Die geleisteten Helferstunden können über helferstunden@sgposeidon.de gemeldet oder im Geschäftszimmer im Eppelheimer Hallenbad in die dort ausliegende Liste eingetragen werden. Die aktuellen Öffnungszeiten finden sie hier.
Die Mitglieder sind für das Eintragen der Helferstunden im Nachhinein selbst verantwortlich. Geleistete aber nicht eingetragene Helferstunden können bei der Abrechnung aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Zum Abschluss des Geschäftsjahres, d. h. jeweils nach der Jahreshauptversammlung im Folgejahr findet eine Überprüfung statt und die nicht erbrachten Helferstunden werden durch eine Forderung von 10€ pro nicht geleisteter Stunde eingezogen.
Eine Übertragung von Mehrstunden auf folgende Jahre oder eine Vergütung ist nicht möglich. Änderungen in der Mitgliedschaft (z.B. Startpassantrag oder dessen Rückgabe, Schwimmen –> Triathlon) wirken sich erst im Folgejahr auf die Anzahl der Helferstunden aus.
Bei weiteren Fragen zum Thema Helferstunden wenden Sie sich bitte an helferstunden@sgposeidon.de.